Im Oktober 2022 hat Biimore bereits eine Zulassung als „Nicht Mikrobielle Pflanzen-Biostimulans“ für mehrjährige Gehölze nach der neuen EU-Düngeprodukteverordnung (2019/1009) erhalten. Und hat somit als erste Biostimulans von Rovensa Next und als eine der ersten Biostimulanzien auf dem Markt die CE-Kennzeichnung erhalten. Nun folgt die erweiterte Zulassung für Ackerbau-, Gemüsebaukulturen und Zierpflanzen.
Biimore ist zugelassen als Biostimulans, dass die Qualitätsmerkmale und Effizienz der behandelten Kultur verbessert. Dazu zählen Fruchtqualitäten im Obstbau (z.B. Größe, Gewicht, Zuckergehalt) aber auch Erntequalitäten im Ackerbau (z.B. Stärke, Ölgehalt, Hektoliter). Für die erweiterte Zulassung wurden weitere Wirksamkeitsversuche eingereicht. Dies ist Voraussetzung für die Zulassung als CE-Biostimulans.
Was Biimore von anderen Biostimulanzien abhebt, ist die hohe Effizienz des Produktes bei sehr geringen Aufwandsmengen von 25-200ml/ha. Diese Aufwandmenge ergibt sich aus der Herstellung von Biimore. Es ist ein reines Fermentationsprodukt aus Zuckerrohrmelasse und unserem eigenen Stamm Corynebakterium glutamicum, produziert unter den von Rovensa Next speziell entwickelten Bedingungen.
Biimore hat sich bereits in zahlreichen Versuchen in 25 verschiedenen Kulturen und unterschiedlichen geographischen Gegebenheiten bewiesen. Dabei hat sich gezeigt, dass die sehr geringe Aufwandmenge mit Applikation bei der Fruchtschwellung und der Fruchtentwicklung den Ertrag und das Fruchtgewicht (um bis zu 28% bzw. 19%) positiv beeinflusst. Außerdem werden andere Qualitätsmerkmale wie Größe, Zuckergehalt und Lagerfähigkeit positiv beeinflusst.